Hinweise zur Borkenflechte
Es sind wiederholt Fälle von Borkenflechte in unserer Schule aufgetreten. Die Krankheit ist meldepflichtig. Diese Meldung beim Gesundheitsamt ist erfolgt.
Wir haben Sie als Eltern informiert. Diese Informationen können Sie hier nochmal nachlesen.
Borkenflechte ist eine ansteckende Hautinfektion, die besonders Kinder betrifft und zu honiggelben Krusten führt. Die Behandlung erfolgt meist mit antibiotischen Salben, wobei das Kind einen Tag nach Beginn der Therapie wieder Gemeinschaftseinrichtungen besuchen darf. In Niedersachsen wie bundesweit ist die Borkenflechte nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und verpflichtet Eltern sowie Einrichtungen zur Meldung des Verdachts auf eine Infektion.
Was ist Borkenflechte?
- Eine hoch ansteckende, oberflächliche Hautinfektion, die durch Bakterien wie Staphylokokken oder Streptokokken verursacht wird.
- Sie zeigt sich zunächst als juckende, rote Flecken, die sich zu Bläschen und schließlich zu typischen honiggelben Krusten entwickeln.
- Der Ausschlag tritt am häufigsten im Gesicht auf, kann sich aber auch auf andere Körperbereiche ausbreiten.
Übertragung und Ansteckung
- Direkter Kontakt: Die Erreger werden durch Berührung der betroffenen Hautstellen übertragen.
- Kontakt mit Gegenständen: Auch der Kontakt mit Kleidung oder Gegenständen, die die Erreger tragen, kann zur Ansteckung führen.
- Eintrittspforte: Die Bakterien gelangen über kleine Hautverletzungen, Kratzer oder Insektenstiche in die Haut.
Was tun bei Verdacht?
- Arzt aufsuchen: Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, wenn Sie einen Verdacht auf Borkenflechte haben.
- Meldepflicht: Informieren Sie die betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen über den Verdacht auf Borkenflechte.
- Hygienemaßnahmen: Waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände mit Seife.
- Wäsche waschen: Waschen Sie Kleidung, Bettwäsche und Handtücher mit mindestens 60°C bis 90°C.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
- Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) darf ein erkranktes Kind Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie besuchen.
- Alternativ ist die Wiederzulassung nach vollständiger Abheilung der befallenen Hautstellen möglich.
Bitte achten Sie bei Ihrem Kind verstärkt auf mögliche Anzeichen.